Rechtsanwalt für Hartz 4 (Arbeitslosengeld 2) in Hannover

Ablehnung von Hartz 4 bzw. ALG 2 wegen Bedarfsgemeinschaft

Haben Sie Hartz 4 bzw. ALG 2 beantragt, und das Jobcenter lehnt Leistungen ganz oder teilweise ab, weil Sie in einer vermeintlichen Bedarfsgemeinschaft leben. Das SGB II ist gesellig, und kennt einige Gemeinschaften, die das Bestehen oder die Höhe des Anspruches auf ALG 2 Bedeutung haben können. Als auf Hartz 4 bzw. ALG 2 spezialisierter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht stelle ich Ihnen hier die Hartz 4-Gemeinschaften vor.

1. Bedarfsgemeinschaft bei Hartz 4 und ALG 2

Ein Bedarfsgemeinschaft besteht aus mindestens einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person. Auch eine einzelne Person kann damit leistungsrechtlich eine Gemeinschaft bilden. Daneben gehören zu der Bedarfsgemeinschaft:

  • die nicht dauernd getrennt lebende Ehegattin oder der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,

  • die nicht dauerhaft getrennt lebende Lebenspartnerin oder der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner,

  • eine Person, die mit der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,

  • unter 25 Jahre alte unverheiratete Kinder sind der BG ihrer Eltern zuzuordnen, wenn sie in deren Haushalt leben und ihren Bedarf nicht selber decken können.

Rechtsfolge der Bedarfsgemeinschaft ist, dass Mitglieder Bedarfsgemeinschaft Ihr Einkommen und Vermögen für die anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft einsetzen müssen.  Kinder müssen für Ihre Eltern jedoch allenfalls das Kindergeld einsetzen, niemals ihr Erwerbseinkommen.

2. Haushaltsgemeinschaft bei Hartz 4 und ALG 2

Zu einer Haushaltsgemeinschaft zählen alle Personen, die auf Dauer mit einer Bedarfsgemeinschaft in einem Haushalt wohnen. Es gehören damit zu einer Haushaltsgemeinschaft:

  • Großeltern und Enkelkinder,

  • Tanten und Onkel und Nichten und Neffen,

  • Pflegekinder und Pflegeeltern,

  • Geschwister, soweit sie ohne Eltern zusammenleben,

  • sonstige Verwandte und Verschwägerte,

  • nicht verwandte Personen, die im selben Haushalt leben.

Rechtsfolge der Haushaltsgemeinschaft ist, dass eine Unterhaltsvermutung greift und dass, die Kosten der Unterkunft der Bedarfsgemeinschaft um den Anteil sich mindern, der auf die Haushaltsmitglieder entfällt, die nicht zu der Bedarfsgemeinschaft gehören.

3. Wohngemeinschaft bei Hartz 4 bzw. ALG 2

Eine Wohngemeinschaft ist bei Hartz 4 bzw. ALG 2 gegeben, wenn sich mehrere Personen eine Wohnung teilen. Dabei dürfen die Personen in keinem verwandtschaftlichen Verhältnis miteinander leben, und auch die finanziellen Verhältnisse sind getrennt. Zur Wohngemeinschaft können demnach gehören:

  • Freunde

  • Bekannte

  • Mitbewohner

Rechtsfolge der Wohngemeinschaft bei Bezug von Hartz 4 bzw. ALG 2 ist, dass der nur die Kosten des Grundsicherungsempfängers, also der Bedarfsgemeinschaft übernommen werden.

4. Hauptstreitfall: eheähnliche Lebensgemeinschaft

Die meisten Streitigkeiten mit den Jobcentern der Republik gibt es, weil die Jobcenter das Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft annehmen mit der Begründung, dass eine eheähnliche Lebensgemeinschaft zwischen dem Antragsteller und einem anderen Mitglied der Wohngemeinschaft vorliegen.

Eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft im Sinne des SGB II ist nach der Rechtsprechung des BSG im Sinne des SGB II gegeben, wenn nachstehende Voraussetzungen vorliegen:

  • die Beteiligten müssen Partner sein: das BSG bejaht dies, wenn eine gewisse Ausschließlichkeit der Beziehung gegeben ist, die keine vergleichbare Lebensgemeinschaft daneben zulässt. Überdies muss zwischen dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und dem Dritten die grundsätzliche rechtlich zulässige Möglichkeit der Heirat vorliegen. An einer Partnerschaft fehlt es wohl, wenn keine sexuelle Beziehung vorliegt

  • die Personen müssen in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft leben (objektives Element): Maßgeblich ist nach der Rechtsprechung ist, dass der Haushalt von beiden Partnern geführt wird, wobei die Beteiligung an der Haushaltsführung von der jeweiligen wirtschaftlichen und körperlichen Leistungsfähigkeit der Partner abhängig ist. Beide Partner führen den Haushalt gemeinschaftlich sich beteiligen sich an den Haushaltskosten – nicht notwendig zu gleichen Teilen

  • es muss nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen: dieser Wille nach der Regelung des § 7 Absatz 3 a SGB II vermutet werden, wenn Partner länger als ein Jahr zusammenleben, oder mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, oder Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

Den Grundstein für solche Streitigkeiten legen Hartz 4 bzw. ALG2-Antragsteller oft durch unüberlegte Angaben im Leistungsantrag oder im Gespräch mit dem Sachbearbeiter.

5. Sonderfälle bei Bedarfsgemeinschaften

Auswirken auf die Höhe der Hartz 4 bzw. ALG 2-Leistungen haben zudem folgende Sonderfälle bei Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II:

  • Temporäre Bedarfsgemeinschaften

  • Ortsabwesenheiten und Urlaub

  • Gemischte Bedarfsgemeinschaften

Haben Sie weitere Fragen zum Ablehnungsbescheid?

Sie haben einen Ablehnungsbescheid erhalten, weil Sie in er einer Bedarfsgemeinschaft leben oder in dem Bewilligungsbescheid ist Einkommen von vermeintlichen Mitgliedern Ihrer Bedarfsgemeinschaft angerechnet? Ich bin ein auf Hartz 4 bzw. ALG 2 spezialisierter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht. Ich helfe Ihnen gern. Rufen Sie mich an oder mailen Sie mir – Ihr auf Hartz4 bzw. ALG 2 spezialisierter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht in Hannover.

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