Schwerbehinderung & Grad der Behinderung (GdB) bei Hautkrebs

Schwerbehinderung und GdB bei Hautkrebs

Ab dem 19.11.2018 beträgt der Grad der Behinderung 30. Die Entscheidung stützt sich dabei auf folgende Funktionsbeeinträchtigung: Diabetes Mellitus (Einzel-GdB:30). Daneben sind für die Bildung des Gesamt-GdB ohne Bedeutung: Hauterkrankung. So ungefähr lautete der Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, den der Mandant mit der Bitte um Prüfung der Erfolgsaussichten eines Widerspruches. Dazu erklärte er, im Rahmen einer OP sei bei ihm weißer Hautkrebs entdeckt, der auch gleich mit weg operiert worden sei, und fragte, ob das eine Rolle spiele.

Hautkrebs in den versorgungsmedizinischen Grundsätzen

Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze führen zum Thema GdB bei Hautkrebs aus: Nach Entfernung eines malignen Tumors der Haut ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten (Ausnahmen: z. B. Basalzellkarzinome, Bowen-Krankheit, Melanoma in situ); der GdS während dieser Zeit nach Entfernung eines Melanoms im Stadium I ([pT1 bis T2] pN0 M0) oder eines anderen Hauttumors in den Stadien (pT1 bis T2) pN0 bis N2 M0 beträgt 50, in anderen Stadien beträgt der GdB 80.

Aus dem ärztlichen Operationsbericht ergab sich, dass der entfernte Tumor als einer in dem Stadium pT1 klassifiziert worden. Er war damit seiner Größe nach gerade so eben berücksichtigungsfähig nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen.

Heilungsbewährung bei Krebserkrankungen

Bei der Bewertung des GdB des Hautkrebses geht das Gesetz von einer Heilungsbewährung von 5 Jahren im Schwerbehindertenrecht aus. Die Heilungsbewährung meint nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen einen in der Regel fünfjährigen Zeitraum, in dem sich bei Krankheiten, die öfter erneut aufzutreten, erst zeigen muss, ob sie endgültig überwunden sind. Die Heilung muss sich bewähren. Die Heilungsbewährungsphase ist nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen ein grundsätzlich fünfjähriger Zeitraum, in dem sich bei Krankheiten, die dazu neigen, erneut aufzutreten, erst noch zeigen muss, ob sie endgültig überstanden sind.

Betroffene Schwerbehinderte erhalten in der Regel zunächst einen unbefristeten Feststellungsbescheid und einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis. Nach Ablauf der Heilungsbewährungsphase wird das Versorgungsamt dann aber eine Anhörung anlässlich der Herabsetzung des krebsbedingten GdB versenden, und wenn Heilungsbewährung eingetreten ist, einen Herabsetzungsbescheid versenden. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht helfe ich Ihnen auch in derartigen Situationen.

Widerspruch wegen Nichtberücksichtigung des Hautkrebses hat Erfolg

Dem Mandanten war zu raten, Widerspruch einzulegen, was ich als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht für ihn getan habe. Das Widerspruchsverfahren konnte nur Erfolg haben, denn der Hautkrebstumor war seiner Größe nach nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen mit einem GdB von 50 zu berücksichtigen, und die Heilungsbewährung war längst nicht abgelaufen. Die Behörde reagierte nach kurzer Verfahrensdauer mit einem Abhilfebescheid, der einen Gesamt-GB von 60 auswies, also Schwerbehinderung feststellte, und für die Hautkrebserkrankung einen Einzel-GdB von 50. Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie hatte auch die Kosten des Verfahrens zu tragen, die sich allerdings in den Rechtsanwaltskosten erschöpfen. Trotzdem gut.

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